"Fristverlängerung" für das Energieaudit
Für das Energieaudit nach §8 EDL-G gilt ab sofort eine neue Frist.
Der 5.12.2015 als Stichtag für den Abschluss des Energieaudits bleibt weiterhin bestehen.
Es kann eine Nachfrist in Anspruch genommen werden durch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.
Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 muß bis 31. Dezember 2016 auditiert sein.
Es ist ab sofort formal ausreichend, daß Sie die Systemeinführung begonnen, und die Auditierung zu diesem Datum beauftragt haben.
Das bedeutet für Sie: nutzen Sie die Zeit, handeln Sie jetzt.
Gerne bringe ich meine breit gefächerte Erfahrung über Managementsysteme ein und unterstütze Sie und Ihr Unternehmen bei der Einführung. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auch auf der Integration in bereits vorhandene Managementsysteme.
Bitte kontaktieren Sie mich für einen unverbindlichen Termin, in dem wir gemeinsam die erforderlichen Schritte besprechen und ein maßgeschneidertes Programm erstellen können.