Das EDL-G ist nun in Kraft gesetzt
Das Gesetz ist seit April beschlossen, und seit Mai liegen nun auch die Durchführungsbestimmungen seitens der BAFA vor. Das heißt, der Leitfaden mit den gesamten Rahmenbedingungen ist nun bekannt.
Kurz zusammengefasst:
- Die verpflichtende Durchführung gilt für Nicht-KMU. Die KMU-Grenze richtet sich nach der Anzahl Mitarbeiter und nach dem Umsatz. Genauere Details sind in den Reglungen einer entsprechenden EU Verordnung dargelegt
- Das Energieaudit ist bis zum 5.12.2015 durchzuführen
- Alternativ gelten ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS, Unternehmen mit diesen Zertifizierungen sind von der Durchführung eines Energieaudits befreit
Hervorzuheben
- Hört man „Audit“, denkt man im klassischen Sinn an eine externe Überprüfung eines Systems oder Projektes, daß zuvor aufgebaut wurde.
- Der Fall liegt hier nun anders. Das Energieaudit ist als eine Analyse des Ist Zustandes gedacht. Ergebnis soll dann eine Liste mit Optimierungsmaßnahmen für Energieeinsparungen sein, die das Unternehmen in weiterer Folge umsetzen kann. Zunächst einmal ohne weitere Verpflichtung. Man könnte es auch als eine Energieberatung sehen.
- Es ist also kein weiteres Managementsystem aufzubauen und anschließend zu auditieren
- Überwacht wird die Durchführung seitens der BAFA, eine Proaktive Meldung der Durchführung ist nicht erforderlich
- Der Auditor hat die Anforderungen der BAFA zu erfüllen, andernfalls ist das Audit nicht anerkannt
Bitte sprechen Sie mich gerne an, ist stehe Ihnen als Ansprechpartner für die Durchführung des Audits nach EDL-G zur Verfügung