Das Energieaudit gilt für alle Unternehmen, die
- unter das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fallen, also nicht KMU Status haben. Diese Unternehmen müssen verpflichtend bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit nachweisen.
Das Audit ist alle 4 Jahre zu wiederholen.
Das Audit ist von einem qualifizierten Auditor durchzuführen, für die Qualifikation sind die Richtlinien der BAFA zu erfüllen. - Spitzenausgleich beantragen, d.h. Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern. Hier ist nach Beendigung der Einführungsphase 2013 und 2014 ein vollständiges Energieaudit durchzuführen.
Inhalte sind Verbrauch, Verbraucher, Aktionsplan und Management-Review
Inhalt eines Energieaudits DIN EN 16247-1
- Analyse der Energiearten
- Ermittlung von Verbrauchsorten und Verbrauchsmengen
- Was sind mögliche Einsparungen
- Ziel ist, dass das Unternehmen eine Übersicht über seinen Energieumsatz bekommt
Ablauf eines Energieaudits DIN EN 16247-1
- In einer Auftakt-Besprechung werden Ziele und Anwendungsbereich geklärt, Ansprechpartner festgelegt, eine Planung von Terminen, erforderlichen Daten, durchzuführenden Messungen erstellt, die Untersuchungstiefe festgelegt sowie Darstellung und Form der Ergebnisse definiert.
- Es werden Daten über Energieträger, Systeme und Energieverbräuche gesammelt.
- In einem Vor-Ort Termin erfolgt die Erfassung von Anlagen und Prozessen, es werden Nutzer- verhalten/-einfluss und die Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ermittelt.
- In der Analysephase findet eine Energiebilanzierung, die Analyse der Energieflüsse und des Verlaufs bei Energieeinsatz und -verbrauch statt.
- Es werden Energieeinsparmaßnahmen festgelegt und bewertet.
- Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse aus Energieaudit und Effizienzmaßnahmen zusammen.
- Abschließend erfolgt eine Präsentation im Unternehmen.